Allgemeine und besondere Vermittlungsbedingungen (AGB Vermittlung)

Stand: 01.07.2026

A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

  • World-Travel Dream
  • Africa-Travel Dream
  • Europe-Travel Dream
  • Australia-Travel Dream

Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich in diesen Fällen strikt auf die ordnungsgemäße und sorgfältige Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Leistungen gemäß diesen Bedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften

2.1. Sie können uns schriftlich, per E-Mail oder über unsere digitalen Kanäle damit beauftragen, Ihnen eine Pauschalreise, verbundene Reiseleistungen oder sonstige Einzelleistungen (z. B. Linienflüge) dritter Anbieter zu vermitteln. An diesen erteilten Vermittlungsauftrag sind Sie verbindlich gebunden. Um uns einen solchen Auftrag zu erteilen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Auftrags voll geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein.

2.2. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns kommt zwischen Ihnen und uns ein Vermittlungsvertrag über Reiseleistungen zustande.

2.3. Der Auftrag und die Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Erteilen Sie uns den Auftrag auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail), so bestätigen wir Ihnen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg („Eingangsbestätigung“).

Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar, sondern dokumentiert lediglich den technischen Erhalt.

2.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) sowie der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB, soweit diese auf den Vermittlungsauftrag Anwendung finden.

3. Vertragsinhalt

3.1. Gemäß diesen Vermittlungsbedingungen übernehmen wir den Vermittlungsauftrag und stellen auf Ihren Wunsch hin die konkrete Buchungsanfrage beim jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z. B. der Fluggesellschaft).

3.2. Ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils absolut günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

3.3. Soweit nicht eine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, übernehmen wir als Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit keine Beschaffungsgarantie.

3.4. Sonderwünsche zu Ihren gebuchten Leistungen nehmen wir nur zur unverzüglichen Weiterleitung an den zu vermittelnden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist, haben wir für die tatsächliche Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters bzw. Leistungsträgers zum Inhalt von dessen vertraglichen Verpflichtungen werden.

4. Einbeziehung von AGB der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger

4.1. Für das Vertragsverhältnis über die eigentliche Durchführung der Reiseleistung gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Reisebedingungen oder Beförderungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Diese werden Ihnen im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt. Darin sind z. B. spezifische Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung sowie Airlines-Regelungen hinterlegt.

4.2. Sie verpflichten sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Verträge und AGB der Leistungsträger in den angebotenen Informationsquellen zu unterrichten. Auf die Unkenntnis Ihnen verfügbar gemachter Bedingungen können Sie sich nicht berufen.

4.3. Ohne besondere Vereinbarung gelten bei reinen Flugbeförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der jeweiligen Fluggesellschaft.

5. Mängelanzeigen

5.1. Hinsichtlich Ihrer Mängelanzeigen bezüglich einer durch uns vermittelten Pauschalreise eines Drittveranstalters verweisen wir auf die Regelungen in Abschnitt B.3 dieser Vermittlungsbedingungen.

5.2. Mängel unserer eigenen Vermittlungsleistung (z. B. eine nachweislich fehlerhafte Einbuchung von Namen) sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre (§ 254 BGB).

6. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

6.1. Bei der Vermittlung von Pauschalreisen werden Sie von uns bzw. vom Reiseveranstalter über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. Pflichtimpfungen) vor Vertragsschluss unterrichtet.

6.2. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Reisenden für die Einhaltung dieser Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften (z. B. Gültigkeitsdauer des Reisepasses) vollständig selbst verantwortlich. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Einholen notwendiger Visa. Für eine Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir als reiner Vermittler nicht.

7. Rücktritt / Umbuchung und Stornierung des vermittelten Vertrags

7.1. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung des Hauptvertrages richten sich ausschließlich nach den Verträgen und Stornostaffeln des jeweiligen Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Rücktritt, Umbuchung und Stornierung müssen gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter erklärt werden. Sie können uns mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärung beauftragen. Sie sind verpflichtet, jeden Wunsch nach Umbuchung oder Stornierung in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Bis zum Eingang dieser schriftlichen Erklärung können wir keine Stornierung oder Umbuchung veranlassen. Telefonisch erklärte Änderungswünsche werden von uns im Anschluss per E-Mail bestätigt; Sie sind verpflichtet, eventuelle Unstimmigkeiten hierbei unverzüglich zu melden.

7.3. Für die reine Weiterleitung von Rücktritten oder Umbuchungen im Zusammenhang mit einer vermittelten Dritt-Pauschalreise erheben wir keine eigenen Service- oder Bearbeitungsgebühren. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Stornierungen oder Umbuchungen von reinen Flug-Einzelleistungen („Nur-Flug-Buchungen“) – hierfür gelten die Serviceentgelte gemäß Abschnitt D.1 dieser Bedingungen.

8. Zahlungen und Inkasso

8.1. Soweit wir vermittelte Reiseleistungen in Rechnung stellen und diese Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.

8.2. Die Fälligkeiten, Fristen und Zahlungsarten richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners (Veranstalter / Airline).

8.3. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte (z. B. durch nicht eingelöste Lastschriften oder ungerechtfertigte Kreditkarten-Chargebacks) an Sie weiterzuberechnen.

8.4. Ergänzend gelten die besonderen Zahlungsbestimmungen unter Abschnitt B (Pauschalreisen), Abschnitt C (verbundene Reiseleistungen) und Abschnitt D (Flüge).

9. Serviceentgelte

9.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für einzelne, über die reine Standardvermittlung hinausgehende Dienstleistungen oder für spezifische Einzelleistungen (insb. reine Flugbuchungen) ein gesondertes Serviceentgelt erheben.

9.2. Die genauen Bestimmungen zu diesen Entgelten sind in den Abschnitten B, C und D dieser AGB geregelt.

10. Versicherungen

10.1. Wir weisen ausdrücklich auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Reiseversicherungen hin. Empfohlen werden insbesondere:

  • Eine Reiserücktrittskostenversicherung,
  • Eine Reiseabbruchversicherung,
  • Eine Auslandskrankenversicherung (inklusive Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit),
  • Eine Reisegepäckversicherung.

10.2. Die Prüfung der Notwendigkeit und der Eignung einer solchen Versicherung obliegt ausschließlich Ihnen als Kunden. Wir treten hierbei lediglich als Vermittler auf.10.1. Wir weisen ausdrücklich auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Reiseversicherungen hin. Empfohlen werden insbesondere:

11. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde

11.1. Sie sind verpflichtet, alle Ihnen von uns übergebenen Vertrags- und Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigungen, E-Tickets, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insb. Schreibweise der Namen analog zum Reisepass, Reisedaten, Flugzeiten) zu überprüfen.

11.2. Über erkennbare Fehler oder Abweichungen haben Sie uns unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, kann eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) stark eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen sein.

12. Haftung

12.1. Als Vermittler haften wir nicht für die ordnungsgemäße Erbringung oder Durchführung der vermittelten Reiseleistung selbst, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

12.2. Sämtliche Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich in den Angaben der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Sie stellen keine eigene Zusicherung oder Garantie unsererseits dar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung, es sei denn, uns waren unrichtige Angaben bekannt oder mussten bekannt sein (hierbei ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt).

12.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und deren korrekte Weitergabe. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, es wurde ein gesonderter, kostenpflichtiger Auskunftsvertrag geschlossen.

12.4. Eine etwaige Haftung als Reisevermittler gemäß § 651x BGB (Haftung für Buchungsfehler) bleibt hiervon unberührt.

12.5. Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder die Beschädigung von Reiseunterlagen auf dem Post- oder Versandweg.

13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

13.1. Die MR World Travel Dream UG (haftungsbeschränkt) ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Streitbeilegungsverfahren auch nicht teil (§ 36 VSBG).

13.2. Online-Streitbeilegung: Für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge verweisen wir auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

14. Identität der Fluggesellschaft

14.1. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Steht diese noch nicht fest, teilen wir Ihnen die wahrscheinliche Fluggesellschaft mit. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden Sie unverzüglich informiert.

14.2. Die gemeinschaftliche Liste der Fluggesellschaften, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist („Black List“), ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

15. Weitere gesetzliche Vorschriften

15.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und einer vermittelten Fluggesellschaft gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer oder Montrealer Übereinkommens sowie unmittelbar:

15.2. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Annullierung/Verspätung).

15.3. Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 (Identität des Luftfahrtunternehmens).

15.4. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 (Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität).

B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen

1. Serviceentgelte für Pauschalreisen

Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise eines Drittveranstalters, erheben wir für die reine Standardvermittlung kein zusätzliches Serviceentgelt. Handelt es sich jedoch um optionale Zusatzleistungen, die nicht direkt Bestandteil des Pauschalpakets des Veranstalters sind (z. B. nachträgliche Sitzplatzreservierungen bei Airlines, die Buchung von Sondergepäck, das Einholen von Visa), behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung (Serviceentgelt) zu verlangen. Hierauf werden Sie vor der Buchung explizit hingewiesen.

2. Zahlungen für Pauschalreisen

Wenn wir Zahlungen für eine vermittelte Dritt-Pauschalreise entgegennehmen, erfolgt dies strikt unter Beachtung des § 651r BGB. Zahlungen dürfen von uns nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der gesetzliche Sicherungsschein mit den klaren Kontaktdaten des Absicherers ausgehändigt wurde.

3. Mängelanzeigen für Pauschalreisen

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelten wir als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen bezüglich der Durchführung der Reise entgegenzunehmen. Wir leiten diese Erklärungen unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird Ihnen jedoch dringend empfohlen, Reisemängel immer auch sofort direkt gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter anzuzeigen.

C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen

1. Zahlungen für verbundene Reiseleistungen

1.1. Wenn wir Ihnen verbundene Reiseleistungen vermitteln (z. B. wenn wir unser eigenes Landprogramm verkaufen und dazu getrennt einen Flug einbuchen, sodass rechtlich zwei Verträge entstehen), dürfen wir Kundengelder nur fordern oder annehmen, wenn wir als Vermittler die gesetzliche Kundengeldabsicherung gemäß § 651w Abs. 3 BGB nachgewiesen haben.

1.2. Diese Sicherstellung leisten wir durch den Abschluss einer eigenen Insolvenzversicherung für Reisevermittler bei der R+V Versicherung. Sie erhalten in diesem Fall von uns einen entsprechenden Sicherungsschein für Vermittler, sofern Sie Zahlungen direkt an uns leisten und nicht direkt an den jeweiligen Leistungsträger (z. B. die Airline).

2. Serviceentgelte für verbundene Reiseleistungen

Für die Koordination, Beratung und Zusammenstellung verbundener Reiseleistungen behalten wir uns vor, ein Serviceentgelt zu erheben. Dieses wird Ihnen vor der Festbuchung transparent ausgewiesen und ist zusätzlich zu den Preisen der Leistungsträger sofort fällig. Wird die Höhe nicht gesondert ausgewiesen, gilt die ortsübliche Vermittlungsvergütung als vereinbart.

D. Besondere Vermittlungsbedingungen für vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung

1. Serviceentgelte für vermittelte Flug-Einzelleistungen

1.1. Bei der Vermittlung von reinen Linienflügen („Nur-Flug-Buchungen“) schließen Sie mit uns einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Für den Aufwand der Recherche, Einbuchung und Ticketierung erheben wir ein festes Serviceentgelt. Dieses Entgelt wird Ihnen vor der Buchung mitgeteilt, versteht sich zusätzlich zum reinen Flugpreis der Airline und ist sofort fällig.

1.2. Das Serviceentgelt wird bei einer nachträglichen Stornierung oder Nichtdurchführung des Fluges (z. B. wegen einer Annullierung durch die Airline) nicht zurückerstattet, da unsere Vermittlungsleistung mit der erfolgreichen Ticketierung vollständig erbracht wurde. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Nichtdurchführung auf einem nachweislichen Buchungsfehler unsererseits beruht.

2. Ausstellung und Versand von Flugtickets

2.1. Flugtickets werden Ihnen im Regelfall nach vollständigem Zahlungseingang elektronisch übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Linienfluggesellschaften ab dem Moment der Ticketbegebung bei Stornierungen oder Umbuchungen extrem restriktive Gebühren (oft bis zu 100 % des Flugpreises) verlangen.

2.2. Die Fluggesellschaft übermittelt in der Regel ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) in Form eines Buchungscodes (PNR). Sie sind verpflichtet, diesen Code beim Check-in am Flughafen zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorzulegen.